Geht ja gar nich’…! Wir helfen Euch bei rechtlichen Fragen in der Ausbildung – kostenlos und vertraulich.!

Gut in die Ausbildung starten

 

Zu Beginn einer Ausbildung und dem Übergang in die Arbeitswelt können viele Fragen aufkommen. Wie verhalte ich mich gegenüber Vorgesetzten, wie zu Kolleginnen und Kollegen, welche Arbeitsaufträge gehören zu meiner Ausbildung und welche nicht?

 

Wie Beschäftigte haben auch Auszubildende Rechte: „Wer das Gefühl hat, dass etwas in der Ausbildung zu kurz kommt, kann vom Ausbilder einfordern, fehlende Ausbildungsinhalte zu vermitteln“, sagt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Der Ausbilder hat schließlich eine Ausbildungspflicht.“ Wenn
das nicht hilft, ist es möglich, sich bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer (etwa die Handwerks- oder Handelskammer) offiziell zu beschweren.

 

Auszubildende sollten nur Aufgaben verrichten, die auch dem Ausbildungszweck dienen, so Hauer. Überstunden sind bspw. nicht erlaubt, denn die Ausbildung dient nur dem Zweck, einen Beruf zu erlernen. „Das gilt insbesondere für Azubis, die jünger sind als 18 Jahre. Gerade wenn sie schon vertraglich verpflichtet sind, 40 Stunden pro Woche zu arbeiten“, betont die Juristin. Würden dann noch Überstunden hinzukommen, wäre die gesetzliche Höchstgrenze der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit überschritten. Hiervon kann nur in absoluten Ausnahmefällen abgewichen werden. Personalknappheit ist kein solcher Ausnahmefall. Falls sich Azubis im Betrieb unwohl fühlen, sollte geprüft werden, ob die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden kann.

 

Kündigungen müssen Azubis in der Regel nur in der Probezeit fürchten. Hier sind Auszubildende besser geschützt als normal Beschäftigte. Nach Beendigung der Probezeit kann Azubis nicht so einfach gekündigt werden. Auch wenn Aufträge wegbrechen, reicht dies nicht für eine Kündigung aus. „Ausbildungsverhältnisse können nach der Probezeit nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden, wenn z. B. eine Fortsetzung der Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens oder der Persönlichkeit des Azubis für den Betrieb nicht mehr zumutbar ist.“, sagt Hauer.

 

Bei Problemen in der Ausbildung hilft die Arbeitnehmerkammer Bremen oder die Beratung von „Bleib dran“.

 

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